Die Import- und Exportvorschriften für Polyvinylalkohol (PVA) variieren je nach Region. In China müssen Exporteure sich an den CN-Code 3905.30 halten und Exportlizenze besorgen, wobei die Zollbehörden Produktqualität und -dokumentation wie Handelsrechnungen und Packlisten überprüfen. Die EU verlangt eine REACH-Registrierung für PVA-Importe über 1 Tonne, um Sicherheits- und Umweltstandards einzuhalten. US-Importe fallen unter den HTS-Code 3905.30, wobei Importeure Waren über das ACE-System deklarieren müssen, wobei die Zölle je nach Handelsabkommen variieren (z. B. 5,3 % ad valorem für bestimmte Qualitäten). Japan regelt PVA unter dem Gesetz zur Kontrolle chemischer Stoffe und erfordert Benachrichtigungen für bestimmte Verwendungen. Zolltarife unterscheiden sich ebenfalls: ASEAN-Länder bieten unter FTA-Abkommen möglicherweise zollfreien Zugang, während Indien Zölle von 7-10 % auferlegt. Einhaltung der Lebensmittel Standards (z. B. FDA 21 CFR 173.230) ist für PVA in Lebensmittelverpackungen obligatorisch.